Als Veranstalter haben wir die Pflicht, euch über das geltende Jugendschutzgesetz zu informieren:
Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen
Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
nur in der zeit von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr und bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahres nur in der Zeit von 5:00 Uhr bis 1:00 Uhr erlaubt. Darüber hinaus
dürfen sich junge Menschen an allgemein zugänglichen Orten bis zur Vollendung
des 16. Lebensjahres nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten aufhalten.
Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt ausschließlich in Begleitung zumindest
eines Elternteiles gestattet.
Es wird kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ausgeschenkt.